Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietvertrag über Ferienwohnungen
1.1 Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Ferienwohnung oder eine Ferienwohnung gleichen Typs in der bezeichneten Ferienanlage verbindlich für die vereinbarte Vertragsdauer an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per eMail) Reisebestätigung des "Ferienhof Am Park" beim Mieter zustande. Vermieter ist der "Ferienhof Am Park".
1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.3 Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Andere leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter des "Ferienhof Am Park" nicht befugt.
2. Zahlung
2.1 Innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von EUR 75,00 per Überweisung fällig.
2.2 Die Restzahlung ist bei Reiseantritt in bar zu leisten.
2.3 Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein, wird dem Kunden eine Frist zur Zahlung von einer Woche gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist der "Ferienhof Am Park" berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Reisedokumente
3.1 Sollten die Reisedokumente dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per eMail), hat sich dieser unverzüglich mit dem "Ferienhof Am Park" in Verbindung zu setzen.
4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Der "Ferienhof Am Park" ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird sie den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.2 Bis zum Reisebeginn kann der Mieter sich durch einen anderen geeigneten Wohnungsmieter ersetzen lassen. Dazu hat der Mieter dem "Ferienhof Am Park" die Person zu benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintreten soll und diese Person hat seinen Eintritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten zu bestätigen.
4.3 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- und Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
5. Rücktritt seitens des Mieters
5.1 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei der "Ferienhof Am Park" wirksam. Der Mieter ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Der "Ferienhof Am Park" ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Der "Ferienhof Am Park" ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Wohnung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 40,-
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%
5.2 Kosten wie z.B. Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über die vom "Ferienhof Am Park" an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.3 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen und Mietverträge, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.4 Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von dem "Ferienhof Am Park" geforderte Pauschale. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
5.5 Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Teilrückzahlungsanspruch.
5.6 Die Unterkunft darf neu belegt (vermietet) werden, wenn am Anreisetag der Gast ohne nähere Information nicht eintrifft.
6. Rücktritt seitens "Ferienhof Am Park"
6.1 Der "Ferienhof Am Park" ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vor oder nach Beginn der Mietzeit vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es dem "Ferienhof Am Park" nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zum Rücktritt entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann der "Ferienhof Am Park" ein Entgelt verlangen.
7.2 Ergeben sich die in Ziffer 7.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird der "Ferienhof Am Park" die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat der "Ferienhof Am Park" einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von dem "Ferienhof Am Park" und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.
8. Haftung
8.1 Die vertragliche Haftung des "Ferienhof Am Park" für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den "Ferienhof Am Park" verursacht wurde. Das gleiche gilt, soweit der "Ferienhof Am Park" für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet der "Ferienhof Am Park" je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Mietpreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Mietpreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
8.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der "Ferienhof Am Park" Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der "Ferienhof Am Park" bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
8.4 Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung des "Ferienhof Am Park" als Vermieter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
9. Gewährleistung/Schadenersatz
9.1 Wird die Reise infolge eines Mangels der durch den "Ferienhof Am Park" zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Reisepreis bzw. den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der "Ferienhof Am Park" eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von dem "Ferienhof Am Park" verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reise- oder Mietpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
9.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.
9.3 Die Reiseleitung des "Ferienhof Am Park" ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ein Anerkenntnis durch Geschäftsführer oder Gesellschafter der "Ferienhof Am Park" ist jedoch bindend.
10. Anzeige von Mängeln
10.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort dem Leistungsträger oder der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Wird nicht umgehend für Abhilfe gesorgt, ist der Mangel unverzüglich dem "Ferienhof Am Park" anzuzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
10.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Soweit dieser nicht unverzüglich für Abhilfe sorgt, muss der Mieter nicht behobene Mängel dem "Ferienhof Am Park" anzeigen.
11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise bzw. weil die gemietete Ferienwohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem "Ferienhof Am Park" geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem "Ferienhof Am Park" geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2 Der Reisende und der "Ferienhof Am Park" vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einem Monat nach dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
12.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
12.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den "Ferienhof Am Park" zur Anfechtung des Reisevertrages.
12.4 Gerichtsstand für Klagen gegen den "Ferienhof Am Park" ist Dorum.
12.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages.
12.6 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Angaben zu Ihrem Vertragspartner:
"Ferienhof Am Park"
Andrea und Günther Gottschalk
Valge 6
D-27632 Dorum
